Sicher in Theorie & Praxis
Wir begleiten dich dabei!
Schön, dass Sie zu uns gefunden haben. Wir laden Sie hier ein, sich ein Bild von unserer Fahrschule und unserer Ausbildung zu machen.
Der Erwerb des Führerscheins ist ein wichtiger Schritt im Leben. Daher möchten wir Sie umfassend zu den wichtigsten Themen rund um die Führerscheinausbildung in unserer Fahrschule informieren. Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Was uns auszeichnet
Diese Aussage haben wir zu unserem Leitspruch gemacht. Einerseits bedeutet es, dass wir die Ziele der Fahrschüler-Ausbildungsordnung sehr ernst nehmen und neben dem reinen Vermitteln von Kenntnissen und Fähigkeiten auch Einstellung und Verantwortungsbewusstsein positiv beeinflussen wollen. Andererseits wollen wir nicht durch oberflächliche Effekthascherei unsere Schüler ködern, sondern sie mit unseren Leistungen überzeugen.
- Theoretischer Unterricht:
Damit Sie später in der Lage sind, sich als Fahrzeugführer/in mit Freude und Spaß, sicher, verantwortungsbewusst, rücksichtsvoll, defensiv und umweltbewusst zu verhalten, bilden wir nach modernen, pädagogisch bewährten Methoden aus. Den Theorieunterricht können Sie bei uns stets aktiv mitgestalten. - Diagrammkarte:
Wir legen für Sie eine speziell von uns für uns entwickelte Diagrammkarte an. Damit wird die Ausbildung für Sie transparent, da Sie jederzeit Ihren momentanen Ausbildungsstand kontrollieren können. Eine lückenhafte Ausbildung kann dadurch vermieden werden. Nur durch eine solche Dokumentation wird das von uns gewünschte hohe Niveau erreicht. - Überholtraining:
Das von uns ins Leben gerufene Überholtraining gibt jedem Fahrschüler die Möglichkeit Überholvorgänge gefahrlos zu üben. Das geschieht im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten, zusätzliche Fahrstunden und somit zusätzliche Kosten treten nicht auf. - Zweiradausbildung:
Gerade im Zweiradbereich sind wir schon immer sehr engagiert. Sie werden erfahren, dass hier unser Hobby zum Beruf geworden ist. Wenn immer die Zeit es ermöglicht, werden wir versuchen selbst mit dem Motorrad zu begleiten. Der Einsatz einer Videokamera erleichtert die Analyse und Korrektur der Fahrweise. - Sicherheitstraining:
Wir führen zu Saisonstart Sicherheitstrainings für Zweiräder durch. Die Teilnehmer können sich dort fit machen. - Individual-Training:
Für Motorradfahrer /-innen bieten wir individuelle Unterstützung für Saisonvorbereitung, Wiedereinstieg nach einer (längeren) Pause usw.
Unterricht in der Fahrschule Jeray
Wir bieten in unseren beiden Filialen insgesamt viermal theoretischen Unterricht pro Woche, Online Training und Ferienkurse an. Klassenspezifischer Unterricht nach Absprache.
- Mo, 02.12.
Lektion 1
19:00 -20:30Eckersdorfhttps://www.fahrschule-jeray.de/event/lektion-1-12/Bamberger Str. 23, 95488 EckersdorfPersönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch
- Di, 03.12.
Lektion 13 (B-Spezial 1)
18:30 -20:00Bayreuthhttps://www.fahrschule-jeray.de/event/lektion-13-b-spezial-1-14/Friedrich-Ebert-Straße 15, 95448 BayreuthTechnische Bedingungen / umweltbewusster Umgang mit dem Kraftfahrzeug
- Mi, 04.12.
Lektion 2
19:00 -20:30Eckersdorfhttps://www.fahrschule-jeray.de/event/lektion-2-12/Bamberger Str. 23, 95488 EckersdorfRechtliche Rahmenbedingungen
- Do, 05.12.
Lektion 14 (B-Spezial 2)
18:30 -20:00Bayreuthhttps://www.fahrschule-jeray.de/event/lektion-14-b-spezial-2-13/Friedrich-Ebert-Straße 15, 95448 BayreuthFahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung
- Fr, 06.12.
- Sa, 07.12.
- So, 08.12.
Informationen und Formulare für die Führerscheinbeantragung:
Führerscheinstelle Stadt BayreuthFührerscheinstelle Landratsamt Bayreuth
Ingo Jeray
Fahrlehrer und Inhaber
A, BE, CE, (DE), ASF, FES
Ausbildungsfahrlehrer
Instruktor für Motorrad Sicherheitstraining
0171 - 360 68 51
Klasse B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Einschluss AM und L
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre beim Begleitetem Fahren)
Ausbildung Theorie:
- Grundstoff: 12 Doppelstunden (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
- Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden
Ausbildung Praxis
- Grundausbildung: individuell verschieden
- Überlandfahrt: 5 Std. à 45 Minuten
- Autobahnfahrt: 4 Std. à 45 Minuten
- Nachtfahrt: 3 Std. à 45 Minuten
Prüfung Theorie
- 30 Fragen (20 Fragen bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis) am PC
Prüfung Praxis
- 45 Minuten, ca. die Hälfte außerorts
Preisaufstellung nach § 32 Fahrlehrergesetz:
Grundbetrag: | 350,- € |
Fahrstunde (à 45 Min.): | 45,- € |
Fahrstunde Ingo (à 45 Min.): | 48,- € |
Sonderfahrt (à 45 Min.): | 58,- € |
Vorstellung theor. Prüfung: | 40,- € |
Vorstellung prakt. Prüfung: | 125,- € |
Lehrmittel (FL-Max + Drivers Cam): | 84,- € |
Lehrmittel (Fahren lernen plus): | 35,- € |
Klasse B96
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre beim Begleitetem Fahren)
Ausbildung Theorie:
- 150 Minuten
Ausbildung Praxis
- Praktischer Übungsstoff: 210 Minuten
- Fahrpraktische Übungen: 60 Minuten
Prüfung
- Keine Prüfung
Die Fahrschule stellt eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme aus. Diese ist bei der Fahrerlaubnisbehörde zum Eintrag der Schlüsselzahl 96 vorzulegen.
Preisaufstellung nach § 32 Fahrlehrergesetz:
Kursgebühr (einzeln): | 490,- € |
Kursgebühr (Gruppe): | 390,- € |
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre beim Begleitetem Fahren)
Ausbildung Theorie
- Nicht zusätzlich vorgeschrieben
Ausbildung Praxis
- Grundausbildung: individuell verschieden
- Überlandfahrt: 3 Std. à 45 Minuten
- Autobahnfahrt: 1 Std. à 45 Minuten
- Nachtfahrt: 1 Std. à 45 Minuten
Prüfung Theorie
- keine
Prüfung Praxis
- 45 Minuten einschließlich Verbinden und Trennen, ca. die Hälfte außerorts
Preisaufstellung nach § 32 Fahrlehrergesetz:
Grundbetrag: | 130,- € |
Fahrstunde (à 45 Min.): | 57,- € |
Sonderfahrt (à 45 Min.): | 67,- € |
Vorstellung prakt. Prüfung: | 135,- € |
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotor oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer maximalen Nutz- bzw. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungs- oder Elektromotoren
Vierrädrige Leichtfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer maximalen Nutz- bzw. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungs- oder Elektromotoren. Die Leermasse darf nicht mehr als 350 kg betragen (ohne die Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Mindestalter 16 Jahre
Ausbildung Theorie
- Grundstoff: 12 Doppelstunden (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
- Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden
Ausbildung Praxis
- individuell verschieden
Prüfung Theorie
- 30 Fragen (20 Fragen bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis) am PC
Prüfung Praxis
- 45 Minuten
Preisaufstellung nach § 32 Fahrlehrergesetz:
Grundbetrag: | 350,- € |
Fahrstunde (à 45 Min.): | 50,- € |
Vorstellung theor. Prüfung: | 40,- € |
Vorstellung prakt. Prüfung: | 135,- € |
Lehrmittel (FL-Max + Drivers Cam): | 84,- € |
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Einschluss AM
Mindestalter 16 Jahre
Ausbildung Theorie
- Grundstoff: 12 Doppelstunden (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
- Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Ausbildung Praxis
- Grundausbildung: individuell verschieden
- Überlandfahrt: 5 Std. à 45 Minuten
- Autobahnfahrt: 4 Std. à 45 Minuten
- Nachtfahrt: 3 Std. à 45 Minuten
Prüfung Theorie
- 30 Fragen (20 Fragen bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis) am PC
Prüfung Praxis
- 45 Minuten, ca. die Hälfte außerorts
Preisaufstellung nach § 32 Fahrlehrergesetz:
Grundbetrag: | 350,- € |
Fahrstunde (à 45 Min.): | 52,- € |
Sonderfahrt (à 45 Min.): | 62,- € |
Vorstellung theor. Prüfung: | 40,- € |
Vorstellung prakt. Prüfung: | 135,- € |
Lehrmittel (FL-Max + Drivers Cam): | 94,- € |
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Einschluss AM
Mindestalter 18 Jahre
Ausbildung Theorie
- Grundstoff: 12 Doppelstunden (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
- Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
- Keine theoretische Ausbildung bei Vorbesitz A1 mehr als 2 Jahre
Ausbildung Praxis
- Grundausbildung: individuell verschieden
- Überlandfahrt: 5 Std. à 45 Minuten (3 Std. bei Vorbesitz A1 < 2 Jahre)
- Autobahnfahrt: 4 Std. à 45 Minuten (2 Std. bei Vorbesitz A1 < 2 Jahre)
- Nachtfahrt: 3 Std. à 45 Minuten (1 Std. bei Vorbesitz A1 < 2 Jahre)
Prüfung Theorie
- 30 Fragen (20 Fragen bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis) am PC
- Keine Prüfung bei Vorbesitz A1 mehr als 2 Jahre
Prüfung Praxis
- 60 Minuten, ca. die Hälfte außerorts (40 Minuten bei Vorbesitz A1 mehr als 2 Jahre)
Preisaufstellung nach § 32 Fahrlehrergesetz:
Grundbetrag: | 350,- € |
Fahrstunde (à 45 Min.):: | 57,- € |
Sonderfahrt (à 45 Min.): | 67,- € |
Vorstellung theor. Prüfung: | 40,- € |
Vorstellung prakt. Prüfung: | 145,- € |
Lehrmittel (Fahren lernen Max): | 59,- € |
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Einschluss AM und A1
Mindestalter 24 Jahre (21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren)
Ausbildung Theorie
- Grundstoff: 12 Doppelstunden (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
- Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
- Keine theoretische Ausbildung bei Vorbesitz A1 mehr als 2 Jahre
Ausbildung Praxis
- Grundausbildung: individuell verschieden
- Überlandfahrt: 5 Std. à 45 Minuten (3 Std. bei Vorbesitz A1 oder A2 < 2 Jahre)
- Autobahnfahrt: 4 Std. à 45 Minuten (2 Std. bei Vorbesitz A1 oder A2 < 2 Jahre)
- Nachtfahrt: 3 Std. à 45 Minuten (1 Std. bei Vorbesitz A1 oder A2 < 2 Jahre)
- Keine vorgeschriebene praktische Ausbildung bei Vorbesitz A2 mehr als 2 Jahre
Prüfung Theorie
- 30 Fragen (20 Fragen bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis) am PC
- Keine Prüfung bei Vorbesitz A2 mehr als 2 Jahre
Prüfung Praxis
- 60 Minuten, ca. die Hälfte außerorts (40 Minuten bei Vorbesitz A2 mehr als 2 Jahre)
Preisaufstellung nach § 32 Fahrlehrergesetz:
Grundbetrag: | 350,- € |
Fahrstunde (à 45 Min.): | 60,- € |
Sonderfahrt (à 45 Min.): | 70,- € |
Vorstellung theor. Prüfung: | 40,- € |
Vorstellung prakt. Prüfung: | 145,- € |
Lehrmittel (Fahren lernen Max): | 59,- € |
Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter 16 Jahre
Ausbildung Theorie
- Grundstoff: 12 Doppelstunden (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
- Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden
Ausbildung Praxis
- individuell verschieden
Prüfung Theorie
- 30 Fragen (20 Fragen bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis) am PC
Prüfung Praxis
- Keine Prüfung
Preisaufstellung nach § 32 Fahrlehrergesetz:
Grundbetrag: | 350,- € |
Vorstellung theor. Prüfung: | 40,- € |
Lehrmittel (Fahren lernen Max): | 79,- € |
Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt nicht bei der Rückfahrt von der praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von einem Fahrlehrer begleitet wird, sowie bei Fahrproben nach § 42 im Rahmen von Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach § 46.
Mindestalter 16 Jahre
Ausbildung Theorie
- Grundstoff: 12 Doppelstunden (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
- Klassenspezifischer Unterricht: 6 Doppelstunden
Ausbildung Praxis
- individuell verschieden
Prüfung Theorie
- 30 Fragen (20 Fragen bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis) am PC
Prüfung Praxis
- 60 Minuten einschließlich Abfahrtskontrolle und Verbinden/Trennen
Preisaufstellung nach § 32 Fahrlehrergesetz:
Grundbetrag: | 390,- € |
Fahrstunde (à 45 Min.) (o. Miete): | 52,- € |
Unterweisung (à 45 Min.): | 35,- € |
Vorstellung theor. Prüfung: | 40,- € |
Vorstellung prakt. Prüfung (o. Miete): | 150,- € |
Lehrmittel (Fahren lernen Max): | 79,- € |
Klasse C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Grundstoff: 6 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht: 6 Doppelstunden (2 Doppelstunden bei Vorbesitz D/D1)
- Grundausbildung: individuell verschieden
- Überlandfahrt: 3 Std. à 45 Minuten
- Autobahnfahrt: 1 Std. à 45 Minuten
- Nachtfahrt: 1 Std. à 45 Minuten
- 30 Fragen am PC
- 75 Minuten einschließlich Abfahrtskontrolle, ca. die Hälfte außerorts
Preisaufstellung nach § 32 Fahrlehrergesetz:
Grundbetrag: | 400,- € |
Fahrstunde (à 45 Min.): | 82,- € |
Sonderfahrt (à 45 Min.): | 82,- € |
Vorstellung theor. Prüfung: | 40,- € |
Vorstellung prakt. Prüfung: | 145,- € |
Lehrmittel (Fahren lernen Max): | 79,- € |
Klasse C1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt,
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
- Nicht zusätzlich vorgeschrieben
- Grundausbildung: individuell verschieden
- Überlandfahrt: 3 Std. à 45 Minuten
- Autobahnfahrt: 1 Std. à 45 Minuten
- Nachtfahrt: 1 Std. à 45 Minuten
- keine
- 75 Minuten einschließlich Verbinden/Trennen, ca. die Hälfte außerorts
Preisaufstellung nach § 32 Fahrlehrergesetz:
Grundbetrag: | 300,- € |
Fahrstunde (à 45 Min.): | 82,- € |
Sonderfahrt (à 45 Min.) | 82,- € |
Vorstellung prakt. Prüfung: | 145,- € |
Klasse C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Vorbesitz Klasse B
Einschluss C1
Mindestalter 21 Jahre (18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“, für Einsatzfahrten sowie Fahrten zu Reparatur- und Wartungszwecken)
Ausbildung Theorie
- Grundstoff: 6 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht: 10 Doppelstunden (4 Doppelstunden bei Vorbesitz C1/D1, 2 Doppelstunden bei Vorbesitz D)
Ausbildung Praxis
- Grundausbildung: individuell verschieden
- Überlandfahrt: 5 Std. à 45 Minuten (3 Std. bei Vorbesitz C1)
- Autobahnfahrt: 2 Std. à 45 Minuten (1 Std. bei Vorbesitz C1)
- Nachtfahrt: 3 Std. à 45 Minuten (1 Std. bei Vorbesitz C1)
Prüfung Theorie
- 37 Fragen am PC
Prüfung Praxis
- 75 Minuten einschließlich Abfahrtskontrolle, ca. die Hälfte außerorts
Preisaufstellung nach § 32 Fahrlehrergesetz:
Grundbetrag: | 440,- € |
Fahrstunde (à 45 Min.): | 87,- € |
Sonderfahrt (à 45 Min.): | 87,- € |
Vorstellung theor. Prüfung: | 40,- € |
Vorstellung prakt. Prüfung: | 170,- € |
Lehrmittel (Fahren lernen Max): | 79,- € |
Klasse CE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
- Grundstoff: 6 Doppelstunden
- Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
- Grundausbildung: individuell verschieden
- Überlandfahrt: 5 Std. à 45 Minuten
- Autobahnfahrt: 2 Std. à 45 Minuten
- Nachtfahrt: 3 Std. à 45 Minuten
- 30 Fragen am PC
- 75 Minuten einschließlich Verbinden/Trennen, ca. die Hälfte außerorts
Preisaufstellung nach § 32 Fahrlehrergesetz:
Grundbetrag: | 310,- € |
Fahrstunde (à 45 Min.): | 87,- € |
Sonderfahrt (à 45 Min.): | 87,- € |
Vorstellung theor. Prüfung: | 40,- € |
Vorstellung prakt. Prüfung: | 170,- € |
Lehrmittel (Fahren lernen Max): | 79,- € |
Mofa
einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein, zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.
Mindestalter 15 Jahre
Ausbildung Theorie
- 6 Doppelstunden
- 1 Doppelstunde à 90 Minuten (2 Doppelstunden à 90 Minuten bei Ausbildung in der Gruppe)
- 20 Fragen am PC
- keine
Preisaufstellung nach § 32 Fahrlehrergesetz:
Mofakurs: | 220,- € |
Fahranfänger, die in der Probezeit auffällig geworden sind, müssen zu einem Aufbauseminar. Durch die Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe sollen die Teilnehmer veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten.
Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers dient. Die Fahrprobe soll in Gruppen mit drei Teilnehmern durchgeführt werden, wobei die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers 30 Minuten nicht unterschreiten darf.
Seminarkosten: 435,- €
Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Der Besuch des Seminars ist freiwillig.
Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten im Fahreignungsregister kann durch den Seminarbesuch 1 Punkt abgebaut werden. Dies ist jedoch nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren möglich.
Das Seminar besteht aus zwei Teilen:
Der verkehrspsychologische Teil umfasst 2 Einzelsitzungen à 75 Minuten mit einem speziell für die Seminarleitung anerkannten Diplom-Psychologen. Der verkehrspädagogische Teil wird von einem Fahrlehrer in der Fahrschule durchgeführt, dauert 2x 90 Minuten und findet als Einzelmaßnahme oder in einer kleinen Gruppe statt.
Kosten Verkehrspädagogische Teilmaßnahme: 350,- €
Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.V.
Unser Berufsethos
- Aus- und Weiterbildung von Fahrern und Fahrerinnen ist unsere Profession.
- Wir handeln im Straßenverkehr verantwortungsvoll und umweltbewusst und bilden auch so aus.
- Wir gehen mit unseren Fahrschülern wertschätzend um.
- Die Einhaltung der Ausbildungsvorschriften ist für uns verpflichtend.
- Wir bilden gewissenhaft, verantwortungsvoll und nach pädagogischen Grundsätzen aus.
- Regelmäßige fachliche und pädagogische Weiterbildung ist unser Anspruch.
- Unter Qualität verstehen wir Seriosität, Transparenz und Fairness, insbesondere bei unserer Ausbildung.
- Wir verhalten uns fair gegenüber unseren Kunden und Mitbewerbern.
- Wir repräsentieren den Fahrlehrerberuf sowohl im Straßenverkehr als auch im gesellschaftlichen leben vorbildlich.
- Wir bemühen uns um die ständige Weiterentwicklung des Fahrlehrerberufs.
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